Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Jänner 2023

 

I. Allgemeines – Geltungsbereich – Sondervereinbarungen – Definitionen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Aristo Graphic Austria GmbH, FN 50087h, Brixentalerstraße 80d, 6300 Wörgl, Österreich) und dem Kunden, sofern keine individuellen schriftlichen Sondervereinbarungen Vorrang haben. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  2. Kunden sind ausschließlich Unternehmer iSd § 1 Abs 2 KSchG, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
  3. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die gegenständlichen AGB bilden jeweils einen untrennbaren Bestandteil des Kaufvertrages. Nebenabreden und allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung bzw. Anerkennung.

 

II. Kaufpreis

  1. Unsere  Angebote  sind  freibleibend  und  unverbindlich.  Technische  wie  sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Unsere Verkaufspreise verstehen sich „netto“ zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer, die in jeweils gesetzlicher Höhe zu bezahlen ist. Eingeräumte Skonti, Rabatte, Warengutschriften etc werden von den Verkaufspreisen exkl. USt berechnet.
  3. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den Preis für die betreffende Ware allgemein erhöhen, sind wir berechtigt, den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde binnen 3 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich (per Fax, E-Mail, Brief) vom Vertrag zurücktreten. Uns treffende Erhöhungen von Nebenkosten, wie Frachtraten, Versicherungsprämien, Zölle etc. berechtigen uns zu entsprechenden Preiserhöhungen, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht.
  4. Nachträglich  veranlasste  Änderungen  des  Auftrages,  wie  z.B.  Änderung  des Rechnungsempfängers, können von uns in Rechnung gestellt werden.
  5. Eine Stornierung des Auftrags kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Sollten dadurch Kosten entstehen, sind wir berechtigt, diese in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

III. Bezahlung – Zahlungsverzug

  1. Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Kaufvertrag erst durch die Leistung der Anzahlung abgeschlossen. Der Restkaufpreis ist – soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde – anlässlich der Übernahme bzw. im Falle der Lieferung anlässlich der Lieferung zur Gänze binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  2. Eingehende Zahlungen werden im Zweifel auf die jeweils älteste offene Schuld und hierbei zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens Zinsen in der Höhe von 9 % p.a. sowie eine Mahngebühr in Höhe von EUR 20,00 (exkl. USt) in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde Mahn-, Eintreibungs- und Aufforderungskosten Dritter (insbesondre von Rechtsanwälten) zu ersetzten, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. Wir weisen darauf hin, dass sich die Kosten im Fall des Einschreitens eines Rechtsanwalts nach der jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen USt, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten.
  4. Bei Bereitstellung großer Materialmengen oder besonderen Materialien sind wir zur Forderung einer Anzahlung berechtigt. Wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, besteht vor vollständiger Bezahlung der Anzahlung für uns keine Verpflichtung zur Auftragsausführung.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Sache zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Sache. Einen Besitzerwechsel sowie einen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  3. Der Kunden hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Sache entstehen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache heraus zu verlangen.
  5. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware wird Miteigentum begründet, wobei sich unser Eigentumsanteil nach dem Verhältnis unserer Forderung zum Gesamtwert des neuen Produktes bestimmt.

 

V. Auslieferung, Lieferung, Verzug

  1. Eine Auslieferung an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse wird nur dann durchgeführt, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Die Ware reist in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur für Maschinen abgeschlossen. Paketware wird wertversichert bis EUR 500,00 verschickt. Eine darüberhinausgehende Transportversicherung wird nur über ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen und gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten ausschließlich zu Lasten des Kunden. 
  3. Die Wahl des Versandorts und des Förderungsweges sowie Transportmittel erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch uns nach bestem  Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
  4. Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.
  5. Der Kunde ist bei Lieferung durch uns verpflichtet am Ablieferort pünktlich die Annahme der Ware sicher zu stellen. Der durch Annahmeverzug des Kunden verursachte Schaden, wie z.B. Kosten für Zwischenlagerung, neuerliche Anfahrt uws., geht zu Lasten des Kunden.
  6. Unsere Lieferverpflichtung steht stehts unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.
  7. Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde
  8. Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt (insb. Krieg, Bürgerkrieg, Epidemie oder Pandemie oder lokale Seuchen) oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt gemäß Punkt V. 5. entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkung von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden deshalb Schadenersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
  9. Wird eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis gem. Punkt V. 7. Vorliegt, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag, nicht jedoch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  10. Steht die bestellte Ware zur Abholung bereit und ist der Kunde auch nach fruchtlosem Verstreichen einer vierwöchigen Nachfrist nicht bereit, die Ware abzuholen bzw. im Fall einer vereinbarten Auslieferung anzunehmen, und/oder den allenfalls noch ausständigen (Rest)Kaufpreis zu bezahlen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines Verschuldens des Kunden sind wir berechtigt einen allenfalls daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
  11. Bezahlt der Kunde im Fall einer bereits erfolgten Auslieferung den fälligen Restkaufpreis nicht zur Gänze, sind wir unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware heraus zu verlangen. Die Geltendmachung einer Wertminderung bzw. eines Benützungsentgelts sowie eines allenfalls darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

VI. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung er Verwendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunden mit der Annahme in Verzug ist.

 

VII. Mängelrüge

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle einer Selbstabholung bei ihrer Übernahme unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mängel innerhalb von 10 Werktagen schriftlich und mit Farb-Lichtbildern dokumentiert zu rügen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unsere Lieferanten oder von uns beauftrage Sachverständige bereit zu halten.
  3. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Beschädigung der Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern diese Mängel bei der Ablieferung nicht entsprechend auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt wurden. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Kunde die gelieferte Ware vermischt, weiterverwendet, weiterveräußert oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
  4. Nicht form- oder fristgerecht bemängelte Ware gilt als genehmigt und abgenommen und sind Gewährleistungsansprüche oder Herstellergarantien diesbezüglich ausgeschlossen.

 

VIII. Gewährleistung

  1. Wir leisten dem Kunden im Sinn der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr dafür, dass die verkaufte Ware im Übergabezeitpunkt dem Vertrag entspricht.

    Es obliegt dem Käufer sicherzustellen, dass die Materialien für den geplanten Einsatzzweck geeignet sind. Insbesondere bei der geplanten Anbringung von Selbstklebematerial ist zu prüfen, ob die Beschaffenheit des Untergrundes dies zulässt. Für etwaige auftretende Schäden, die ihre Ursache in der mangelnden Beschaffenheit von Untergründen haben, wird keine Haftung übernommen.

    Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, über die in den Datenblättern und Prospekten enthaltenen Informationen hinausgehende Zusicherungen oder Empfehlungen abzugeben.
  2. Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Kunde das Recht, Preisminderung zu verlangen, jedoch vorbehaltlich unseres Rechts, stattdessen die bemängelte Ware zurückzunehmen oder zu verbessern. Optische Mängel oder geringfügige Defekte an Maschinen, welche die Funktion nicht oder nur teilweise beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung des Kaufpreises.
  3. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Insbesondere haften wir dem Käufer nicht für Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, es sei denn, dass der von uns gelieferten Ware eine von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Die Gewährleistungsfrist ist allgemein auf 12 Monate ab Übergabe der Ware beschränkt, bei Gebrauchtgeräten generell auf 3 Monate ab Übergabe der Ware. Diese Garantiebedingungen gelten zwischen uns und dem Kunden inhalts- und deckungsgleich. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche, Produkthaftungsansprüche oder sonstige Ansprüche jeglicher Art gelten als abbedungen.
  5. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass von ihm durchgeführte bzw. beauftragte Änderungen am Kaufgegenstand oder die unsachgemäße Behandlung sowie die Missachtung der Anleitung des Herstellers zur Nutzung und zum Betrieb der Ware dazu führen können, dass Gewährleistungs- und etwaige Herstellergarantieansprüche nicht mehr zum Tragen kommen.
  6. Etwaige auf der Verpackung, der Bedienungsanleitung oder sonst im Zusammenhang mit einer Ware vom Hersteller oder von einem sonstigen uns nicht zurechenbaren Dritten zugesagte Gewährleistungs- und/oder Garantiezusagen können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden, außer wir erklären uns schriftlich bereit, diesen Verpflichtungen beizutreten.
  7. Im Fall eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs haben wir etwaige Kosten einer Ersatzvornahme nur dann zu übernehmen, wenn wir die Verbesserung oder den Austausch unberechtigterweise verweigern.

 

IX. Haftung

  1. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Kunden sind ausgeschlossen.
  3. Die  vorstehenden  Haftungsbeschränkungen  gelten  nicht  bei  uns  zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
  4. Wir weisen darauf hin, dass bei Überprüfung, Reparatur oder Wartung von Geräten, auf welchen Daten oder Programme gespeichert sind die Möglichkeit des Verlustes oder der Beschädigung von im Gerät gespeicherten Daten oder Programmen besteht. Wir empfehlen daher unbedingt vor der Übergabe solcher Geräte zur Überprüfung, Reparatur oder Wartung, sämtliche Daten und Programme auf einem anderen Datenträger abzuspeichern (Datensicherung). Unterlässt der Kunde eine solche Datensicherung, ist jede Haftung für Schäden an bzw. Verlust von Daten und Programmen ausgeschlossen. Nach der abgeschlossenen Reparatur/Wartung obliegt es dem Kunden selbst, gesicherte Daten wieder auf sein Gerät aufzuladen.
  5. Allfällige Haftungsansprüche sind binnen 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen.

 

X. Lagerkosten

  1. Vom Kunden zu Testzwecken überlassene Materialien oder zu Reparaturzwecken übergebene Maschinen sind über schriftliche Aufforderung von uns binnen 14 Tagen vom Kunden auf seine Kosten abzuholen. Nach Verstreichen der Abholungsfrist sind wir berechtigt Lagerkosten zu verrechnen. Sollte trotz dreimaliger Aufforderung zur Abholung eine solche vom Kunden immer noch nicht erfolgt sein, haben wir das Recht, die überlassenen Materialien nach schriftlicher Ankündigung mittels eingeschriebenem Brief und letztmaliger Abholfrist von 14 Tagen, auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
  2. Darüber hinaus besteht bis zur Zahlung von Lagerkosten/Kaufpreis usw. für uns ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden überlassenen Materialien oder Maschinen.

 

XI. Serviceleistungen

Sofern von uns Serviceleistungen an Maschinen erbracht werden, sind wir – unabhängig vom Erfolg der Fehlerbehebung – berechtigt die angefallenen Kosten für die Serviceleistung in Rechnung zu stellen.

 

XII. Aufrechnung

Der Kunde in jedem Fall – auch im Fall von Mängeln – verpflichtet, den gesamten Kaufpreis laut vereinbarten Zahlungskonditionen fristgerecht zu leisten Er ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Kaufpreises nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche gegenüber uns rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Weiters wird auch bei Teillieferungen eine Zurückbehaltung des Kaufpreises bzw. eine Aufrechnung ausdrücklich ausgeschlossen.

 

XIII. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist unser Sitz in 6300 Wörgl.
  2. Als Geschäfts- und Vertragssprache wird „Deutsch“ vereinbart.
  3. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art haben schriftlich zu erfolgen. Mündlichen Abreden kommt keine Verbindlichkeit zu.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.
  5. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Kunden kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
  6. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts an unserem Sitz vereinbart.
  7. Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden bei uns EDV-mäßig gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein ausdrückliches Einverständnis.

 

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